Die Rolle des Bauherrenberaters
Der Bauherrenberater kann in der Organisation der Bauherrschaft zwei grundsätzlich verschiedene Rollen übernehmen. Er tritt entweder als Berater der Bauherrschaft auf und übernimmt somit eine Stabsfunktion, welche nur beratend und unterstützend wirkt.
Alternativ kann er die Funktion des Projektleiters Bauherr ausüben und steht dann in einer Linienfunktion, welche über gewisse Anordnungs- und Weisungsbefugnisse verfügt.
Bauherrenberater in Stabsfunktion
In aller Regel übernimmt der Bauherrenberater in dieser Funktion die nachstehenden phasenübergreifenden Aufgaben:
- Allgemeine Beratung der Bauherrschaft (Auftraggeber/-in)
- Bauherrenseitiges Risikomanagement und PQM
- Überwachung Risiko-, Qualitäts- und Umweltmanagement
- Überwachung der Arbeitssicherheit
- Laufende Informationen und Dokumentationen der Bauherrschaft
- Erstellen von Statusberichten zuhanden der Bauherrschaft
- Erstellen von Entscheidungsgrundlagen für die Bauherrschaft
- Formulieren von Anträgen an die Bauherrschaft
- Kontakte mit Behörden , Nachbarn und Dritten
- Medienarbeit
- Überwachung der beauftragten Planer und Unternehmer
- Vorbereitung und Teilnahme an bauherrenseitigen Sitzungen
- Protokollierung der Sitzungen mit der Bauherrschaft
- Teilnahme an Planer- / Bausitzungen
- Bauherrenseitige Projektbuchhaltung mittels Messerli-Bauadministration
Folgende phasenübergreifende Aufgaben übernimmt der Bauherrenberater in der Funktion Projektleiter Bauherr:
- Vertretung der Bauherrschaft im Rahmen der zugewiesenen Kompetenzen
- Leitung des bauherrenseitigen Projektteams
- Vertretung der Bauherrschaft gegenüber Planern und Unternehmern
- Externe Kommunikation
- Verhandlungen mit Behörden, Nachbarn und Dritten
- Erwirken bauherrenseitiger Entscheidungen
- Durchsetzen vertraglich vereinbarter Leistungen Dritter
- Leitung von bauherrenseitigen Sitzungen
- Genehmigung Rechnungen / Freigabe Zahlungen
- Beratung vor und nach dem Kauf von Grundstücken, Liegenschaften und Bauvorhaben mittels Analyse und Machbarkeitsstudie
- Beratung und Begleitung bei Baufinanzierungen
- Einholen von Marktbeurteilungen
- Projektbeurteilung
Generalplanung
Viele Bauherren wünschen sich eine grössere Kosten- und Terminsicherheit und übertragen die Gesamtleitung, die im Normalfall beim Architekten liegt, einem Generalplaner. Dieser führt das gesamte Planungsteam und zeichnet sich verantwortlich gegenüber der Bauherrschaft.
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